Gutgemeint oder böswillige Schenkung? – Die Rechtsanwälte aus Augsburg beraten zur lebzeitigen Vermögensübertragung

Die Erbrechtskanzlei Eulberg und Ott-Eulberg in Augsburg ist, mit drei Rechtsanwälten, Experte im Bereich des Erbrechts. Dazu zählt auch die lebzeitige Vermögensübertragung. Eine lebzeitige Vermögensübertragung erfolgt in der Regel aus zwei verschiedenen Gründen: Zum einen möchte sich der Erblasser dem Beschenkten für vergangene Taten oder erhoffte künftige Taten gegenüber erkenntlich machen; Zum anderen möchte der Erblasser das Erbe der Pflichtteilsberechtigten oder der im Berliner Testament bestimmten Erben mindern. Im zweiten Fall handelt es sich um eine böswillige Schenkung. Die rechtmäßigen Erben können die Schenkung vom Beschenkten einklagen.

Alles für Ihr Recht

Die Rechtsanwälte für Erbrecht und lebzeitige Vermögensübertragung beraten sowohl Erblasser, als auch Erben. Was ist bei der lebzeitigen Vermögensübertragung zu beachten? Welche Vor- und Nachtteile hat eine Schenkung? Besteht ein Recht auf die Schenkung eines Miterben? Diese und viele weitere Fragen können Ihnen die Rechtsanwälte Birgit Eulberg, Michael Ott-Eulberg und Irina Kauderer beantworten.

Die Leistungen von Erbrechtskanzlei Eulberg und Ott-Eulberg in Augsburg umfassen:

  • Erbrecht
  • Testamentsgestaltung
  • Lebzeitiger Vermögenstransfer
  • Pflichtteilsrecht
  • Rückforderung von Schenkungen
  • Unternehmensnachfolge
  • Internationales Erbrecht
  • Stiftung
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