Steuerberatungskanzlei Dr. Klaus-Dieter Czerner: Erbschafts- und Schenkungssteuern richtig nutzen

Mit dem Verlust eines Menschen müssen sich die Angehörigen häufig zum ersten Mal mit der Erbschafts- oder Schenkungssteuer auseinandersetzen. Abhängig von dem Verwandtschaftsverhältnis gelten dabei unterschiedliche Steuerklassen sowie Freibeträge. Einem Ehegatten oder eingetragenem Lebenspartner steht dabei ein steuerfreier Betrag von 500.000 Euro zu. Alles, was darüber fällt, wird besteuert. Wer sich auskennt, hat sich bereits im Vorfeld mit der Variante der Schenkung beschäftigt. Denn: Ist im Vorfeld bekannt, dass das Vermögen die besagte Grenze überschreiten wird, kann zuvor eine Schenkung vorgenommen werden. Zu beachten ist jedoch, dass mindestens zehn Jahre vergehen müssen, bevor die Schenkung in sich abgeschlossen ist.

Verlassen Sie sich auf mehr als 25 Jahre Erfahrung in Heilbronn

Wer bereits weiß, dass er sich irgendwann mit dem Thema auseinandersetzen muss, der sollte sich frühzeitig einen kompetenten Ansprechpartner suchen. Die Steuerberatungskanzlei Dr. Czerner aus Heilbronn ist in diesem Bereich sehr versiert. Sie existiert bereits seit 1990 in Heilbronn und hat seitdem viele Klienten in Bezug auf die Erbschafts- und Schenkungssteuer unterstützt und beraten. Das gesamte Team bildet sich für die umfassende Beratung regelmäßig weiter, um stets auf dem aktuellen Stand des Steuerrechts zu sein.
Zum umfangreichen Leistungsspektrum der Steuerberatunskanzlei Dr. Czerner aus Heilbronn gehört unter anderem:

  • Steuerberatung
  • Betriebswirtschaftliche Beratung
  • Rechnungswesen
  • Und vieles mehr

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