Ihr Fachanwalt für Jugendstrafrecht: Anwaltskanzlei Stock in Frankfurt

Jugendliche probieren sich gerne aus. Kleine Streiche gegenüber anderen Mitmenschen oder Mutproben, um sich in der eigenen Clique zu profilieren gehören zum Prozess des Erwachsenwerdens. Allerdings können scheinbar harmlose Eskapaden bereits einen Straftatbestand erfüllen. Beschmiert der Jugendliche Wände mit Graffitis oder wirft er Feuerwerks-Böller in Briefkästen, entstehen dabei Schäden, die eine Anklage zur Folge haben können. In solchen Fällen steht Ihnen Christoph Stock als erfahrener Fachanwalt für Jugendstrafrecht zur Seite.

Fachanwalt Christoph Stock berät Sie optimal

Das Jugendstrafrecht gilt für Jugendliche ab 14 Jahren sowie zum Teil für Heranwachsende bis zum 20. Lebensjahr. Der Unterschied zum Erwachsenstrafrecht besteht in der Art und Härte der Anwendung des Strafrechts. Im Jugendstrafrecht ist die Erteilung von Erziehungsmaßregeln immer die erste Wahl, um das Verhalten des Jugendlichen positiv zu beeinflussen. Erst wenn dies scheitert, greift der Richter zu Maßnahmen wie Bußgeldzahlungen oder Freiheitsentziehung.

Fachanwalt Christoph Stock findet für seine Mandanten die optimale Lösung. Er klärt Sie umfassend über die möglichen Folgen eines Gerichtsprozesses auf und zeigt Ihnen Möglichkeiten auf, wie er ein mildes Urteil für Sie erreicht. 

Der Fachanwalt Christoph Stock in Frankfurt unterstützt Sie in folgenden Bereichen:

•    Führerscheinentzug
•    Fahrverbot
•    Promillefahrt
•    Haftprüfung
•    Erwachsenen- und Jugendstrafrecht
•    Und viele mehr
 

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